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Gelten die Regelungen zur Arbeitszeit, wenn man aus betrieblichen Gründen zu einem Seminar geschickt wird?

. Für Mitfahrer wird arbeitszeitrechtlich die Fahrtzeit zum Seminarbesuch, unabhängig von der Vergütung, in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet.Der Arbeitgeber muss bei der Auswahl der Seminare bereits beachten, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes auch während des Seminarbesuches eingehalten werden, z.B. durch Prüfung des Seminarplanes auf Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen.Die Nichtanwendung ...

Stand: 21.02.2022

Dialog: 6158