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Gehören Umkleidezeiten von Mitarbeitern, die spezielle Schutzkleidung tragen müssen, zur Arbeitszeit?

Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Sicherheitsbekleidung) - siehe hierzu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11.10.2000, Az.: 5 AZR 122/99.In Bezug auf die Anerkennung von Wasch- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit gibt es, insbesondere bei stark schmutzenden Tätigkeiten, häufig auch tarifvertragliche Regelungen, die sehr unterschiedlich sein können. Darüber hinaus ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 23935