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Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer bei regelmäßiger Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten

Regressansprüche des Unfallversicherungsträgers gegenüber dem Unternehmer / Versicherten bei "groben"/vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitszeitbestimmungen und dadurch verursachte Unfälle, sollte eine entsprechende Frage direkt an den Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) gerichtet werden.Hinweis:Werden Arbeitszeiten unzulässigerweise überschritten oder entgegen § 16 Abs. 2 ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 1981