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Was ist unter "regelmäßig/im erheblichen Umfang" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu verstehen?

nicht weiter definiert. In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger / Koberski) heißt es dazu, dass bei 12-Stunden-Schichten der Anteil an Bereitschaftszeit mindestens 30 % betragen muss (vergl. auch LASI-Veröffentlichung LV 30 "Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern", Nr. 2.3.1). ...

Stand: 06.08.2019

Dialog: 42797