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Ist die Wegezeit bei Tätigkeiten in zwei Objekten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten?

des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 (III 2 – 8312) zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes weisen wir hin ( § 3 Rd 4) Bei der in der Frage geschilderten Situation sind die Fahrten zwischen der Wohnung und den Einsatzorten grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Ob eine Bewertung der Situation vor Ort durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu einem anderem Ergebnis führt ...

Stand: 20.11.2023

Dialog: 16216