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Sind Reisezeiten in der Stadt des Dienstortes arbeitszeitrechtlich anders zu bewerten als Reisezeiten außerhalb des Dienstortes?

Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen fes ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 17982