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Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

Arbeitsbefreiung sind bei der Ausgleichsregelung als Tage mit einer Regelarbeitszeit von acht Stunden zu berücksichtigen. Sie kommen als Ausgleichstage nicht in Betracht. Eine Verlängerung des Ausgleichszeitraums ist nur dann statthaft, wenn in der Person des Arbeitnehmers liegende zwingende Gründe, z. B. langanhaltende Krankheit, dies erfordern. Unbezahlte Urlaubstage sind Ausgleichstage. Sonstige ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431