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Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG: "Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen".Denn eine Eigenart des Betriebes, die dazu führt, dass eine Versammlung aller Beschäftigter nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann, ist sicherlich eine Verletzung rechtlicher Vorschriften wie dem ArbZG ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 1867