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Muss der Zeitaufwand des Unterweisenden als auch der Teilnehmer an sicherheitstechnischen Unterweisungen als Arbeitszeit betrachtet werden?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung hat während der Arbeitszeit und ohne Entgeltminderung für den Beschäftigten zu erfolgen. Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder von ihm schriftlich damit beauftragten fach ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 5995