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Darf ein Arbeitnehmer einer Fremdfirma als Pförtner 26 Nachtdienste á 8 Stunden hintereinander ableisten?

- ArbZG sind Unterschiede möglich.Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers an 26 Tagen in Folge ist aber in jedem Fall (auch bei einem reinen Tagesdienst) unzulässig. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Schon auf Grund ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 1691