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Darf die Vorschrift zur Ausnahmegenehmigung von 5 Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13(3) 2b ArbZG auf einzelne Abteilungen eines Betriebes mit mehr als 1000 Beschäftigten angewandt werden?

·        Personalbewirtschaftung (z. B. Dienstplangestaltung),der zu einer gewinnorientierten Beurteilung und Steuerung dieses Teilbereiches heran­gezogen wird. Der Bereichsleiter führt das Profitcenter wie ein selbst­ständiges Un­ternehmen.Werden alle Kriterien erfüllt, können für jedes Profitcenter in einem Unternehmen bis zu fünf Sonn- und Feiertage nach § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG bewilligt werden. ...

Stand: 26.06.2021

Dialog: 43551