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Ist zur Durchführung eines Tages der offenen Tür, der auch am Sonntagvormittag stattfinden soll, die Genehmigung der Arbeitsschutzbehörde notwendig?

werden kann.Sollte dieser Tag mit Präsentationsständen, auch von den eigenen Lieferanten oder Kunden, durchgeführt werden, könnte man die Veranstaltung als Hausmesse deklarieren. Eine Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a ArbZG wäre dann möglich.Abgestelltes Personal nur für die Bewachung der Betriebseinrichtungen (ohne Beratung / Verkauf / Produktion) fällt unter den gesetzl. Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 18437