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Darf die Vorschrift zur Ausnahmegenehmigung von 5 Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13(3) 2b ArbZG auf einzelne Abteilungen eines Betriebes mit mehr als 1000 Beschäftigten angewandt werden?

bei großen Betrieben jedoch eine Unterteilung des Betriebes in sog. Profitcenter zu. Danach können für jedes Profitcenter 5 Sonn- und Feiertage nach § 13/3/2b ArbZG bewilligt werden.Die Definition für das Profitcenter ist angefügt.ProfitcenterBei einem Betriebsteil kann es sich sowohl um räumlich getrennte Zweig- oder Nebenstellen als auch in einem Gebäude befindliche Abteilungen handeln.Es ...

Stand: 26.06.2021

Dialog: 43551