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Darf in einem Unternehmen, das Schiffsbesatzungen mit Lebensmitteln beliefert, an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden?

Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonn ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 3569