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Während einer Dienstreise ins Ausland wird an einem dortigen Feiertag gearbeitet. Besteht diesbzgl. Anspruch auf einen Ausgleichstag?

auch bei einem vorübergehenden Arbeitseinsatz im Ausland. Deutsche Unfallverhütungsvorschriften müssen im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Lands dem nicht entgegenstehen. Ein Ausgleichstag nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz für einen nationalen Feiertag im Ausland ist nicht vorgesehen. ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 4288