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Darf ein Arbeitgeber bei Wochenendarbeiten alle Beschäftigten arbeiten lassen, obwohl für jeden nur 3 Stunden Arbeit vorhanden sind?

In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 4762