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Welche Arbeiten dürfen in Theatern an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden?

 nicht an Werktagen vorgenommen werden können.  Zu diesen zulässigen Beschäftigungen zählen Tätigkeiten bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und andere ähnliche Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG).Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit den v.g. Veranstaltungen stehen wie Auf- und Abbauarbeiten (sogenannte verbundende Hilfs- und Nebentätigkeiten) dürfen ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 13414