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Sind Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch zwei Techniker einer holländischen Wartungsfirma und einen deutschen Firmenvertreter am 1. Mai zulässig?

werden. Zuerst ist aber zu beachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die nicht verschoben werden können. Das ist z. B. in Betrieben der Fall, deren Arbeitszeit alle Werktage umfasst. Ist dagegen der Samstag nicht als regulärer Arbeitstag vorgesehen, muss dieser Tag zuerst zur Reparatur und Instandhaltung genutzt werden.Mindestens 15 Sonn- und Feiertage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 44084

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