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Darf ein Arbeitgeber bei Wochenendarbeiten alle Beschäftigten arbeiten lassen, obwohl für jeden nur 3 Stunden Arbeit vorhanden sind?

Ausgestaltung der Arbeitszeit liegt im Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates / Personalrates. Das bedeutet, die betriebliche Interessenvertretung muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz bzw. den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder seine Zustimmung zu dieser Arbeitszeitregelung geben. Dabei sind die betrieblichen Erfordernisse und die Vorstellungen der Beschäftigten zu beachten. ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 4762