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Liegt eine genehmigungspflichtige Sonntagsarbeit vor, wenn unsere Handwerker bereits ab Sonntag Nachmittag zu weiter entfernten Kundenbaustellen fahren?

Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzor ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 17344