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Bis wann muss ein Ersatzruhetag wegen Sonn- und Feiertagsarbeit genommen werden? Was passiert bei Nichtinanspruchnahme?

ist, sollte beim Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat oder einer anderen entsprechend autorisierten Stelle, wie z.B. Gewerkschaft, erfragt werden.Grundsätzlich handelt es sich bei dem Ersatzruhetag nicht um eine privatrechtliche Angelegenheit, sondern um eine öffentlich rechtliche Vorschrift. Die Ersatzruhetage können daher z.B. nicht durch Geldleistungen abgegolten oder außerhalb der Frist nachgewährt ...

Stand: 27.05.2025

Dialog: 5359