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Bis wann muss ein Ersatzruhetag wegen Sonn- und Feiertagsarbeit genommen werden? Was passiert bei Nichtinanspruchnahme?

, dass bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln des Arbeitgebers dieser eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Ziffer 6 ArbZG begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden (§ 22 Abs. 2 ArbZG).Existiert ein Betriebsrat, sollte dieser eingeschaltet werden. Der Betriebsrat hat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG ...

Stand: 02.12.2024

Dialog: 5359