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Wie kann ein bestehendes Schichtsystem flexibel gemacht werden, um zum Beispiel eine verbesserte Anpassung an Auftragsschwankungen zu erreichen?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten (im Falle von Nachtarbeit innerhalb eines Monats) diese Mehrarbeitszeit ausgeglichen wird. Ein Betrieb könnte je nach Auftragslage unterschiedliche, fest vereinbarte Arbeitszeitsysteme fahren, die diese Möglichkeit nutzen.So könnte ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 7383

Ist eine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für einen Kampagnebetrieb möglich, bei dem 14 Tage hintereinander in Früh-, Spät- und Nachtschicht gearbeitet werden soll?

Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu an ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12452