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Ist eine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für einen Kampagnebetrieb möglich, bei dem 14 Tage hintereinander in Früh-, Spät- und Nachtschicht gearbeitet werden soll?

einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.Die Arbeitsschutzbehörde prüft vor Erteilung einer Ausnahme, ob die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenen Bedingungen und Pflichten des Arbeitgebers erfüllt sind. ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12452