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Ist es im Dreischichtbetrieb zulässig, dass je nach persönlichen Vorlieben der Mitarbeiter ein Teil die Nachtschicht von Samstag auf Sonntag und ein Teil von Sonntag auf Montag arbeitet?

zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft wird ebenfalls bestätigt, dass in dieser Zeit jedwede Beschäftigung im Betrieb verboten ist.  Mit dieser Regelung des § 9 Absatz 2 des ArbZG soll zum einen auf die Bedürfnisse des Betriebes eingegangen werden und zum anderen gleichzeitig der Wert der Sonntagsruhe unterstrichen und gewährleistet werden. ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 9447