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Wer muss die Konsequenzen tragen, wenn in einem Krankenhaus die Krankenschwestern gezwungenermaßen in Eigenregie eine Doppelschicht leisten müssen?

Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht üb ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12656