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Sind sogenannte kurze Wechsel im Schichtdienst von Justizbeamten zulässig?

oder planmäßig sonstig wechselnder Dienst ist nach Bedarf anzuordnen, wenn die Aufgaben es zwingend erfordern. Die jeweilige Leitung der Behörden und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 legt die Schichtdienstzeiten oder die tägliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung der dienstlichen und örtlichen Verhältnisse und nach Maßgabe dieser Verordnung fest.(2) Nachtdienst ist der im Rahmen der regelmäßigen ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 5322