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Ist es im Dreischichtbetrieb zulässig, dass je nach persönlichen Vorlieben der Mitarbeiter ein Teil die Nachtschicht von Samstag auf Sonntag und ein Teil von Sonntag auf Montag arbeitet?

Nein, mit §9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird eine 24-stündige Betriebsruhe gefordert. Der Schichtbeginn darf bei mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht um bis zu 6 Stunden vor- oder zurück verlegt werden, wenn (...) der Betrieb 24 Stunden ruht. Das bedeutet, dass auch mehrschichtige Betriebe eine Produktionsunterbrechung von 24 Stunden einhalten müssen. Im  Kommentar zum A ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 9447