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Ist eine Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz für einen Kampagnebetrieb möglich, bei dem 14 Tage hintereinander in Früh-, Spät- und Nachtschicht gearbeitet werden soll?

Arbeitszeitgesetz ermöglicht es, dass auch 14 Tage an einem Stück gearbeitet werden.Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 8 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll. Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem der betrieblichen Praxis ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 12452