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Gibt es eine zeitliche Bestimmung über die zeitnahe Bekanntgabe von Dienstplänen?

ist eine Ankündigungsfrist von vier Kalendertagen vorgesehen. Allerdings ist eine Einigung im Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jederzeit möglich. Vergleiche hierzu auch das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/M. vom 29.10.2005 (22 Ca 3276/05), welches ebenfalls eine Frist von vier Tagen für die Bekanntgabe der geänderten Dienstpläne vorsieht.Zu prüfen ist ferner die kollektiv und/oder individuell ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 4449

Fallen unsere Arbeitszeiten unter den Begriff Schichtarbeit oder handelt es sich nur um versetzte Arbeitszeit?

deckungsgleich mit der in Art. 2 Nr. 5 EG-Richtlinie enthaltenen Definition, wonach Schichtarbeit jede Form der Arbeitszeitgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften ist, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 2430