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Sind sogenannte kurze Wechsel im Schichtdienst von Justizbeamten zulässig?

Tätigkeitsbereiche, insbesondere für Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten beim Justizwachtmeister- und Justizvollzugsdienst, Abweichungen zulassen, wenn zwingende dienstliche Belange es erfordern und ein angemessener Schutz der Gesundheit gewährleistet wird."Der Dienstherr muss somit unter Berücksichtigung seiner dienstrechtlichen Verantwortung und der Fürsorgepflicht gegenüber den Bediensteten ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 5322