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Muss für Auslandsfreizeiten von Kindern/Jugendlichen einer stationären Wohngruppe ein Dienstplan mit ausgewiesenen Ruhezeiten geschrieben werden?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort ...

Stand: 26.04.2019

Dialog: 42685