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Wenn bei Schichtarbeit im Krankenhaus der Spätdienst um 20:55 Uhr endet, ist es dann erlaubt, dass am folgenden Tag ein Frühdienst um 06:05 Uhr beginnt?

Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...

Stand: 28.01.2020

Dialog: 43001