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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

nicht überschritten werden. Je nach Lage des Bereitschaftseinsatzes lässt sich der Einsatz jedoch ggf. einem anderen Tag zurechnen. Also entweder vor oder nach der regulären Arbeitszeit.Die Ruhezeit von 11 Stunden muss gewahrt werden und kann nur durch tarifrechtliche Regelungen unterschritten werden.Der Arbeitsbeginn am nächsten Tag ist so zu verschieben, dass eine ausreichend lange Ruhezeit gewährt wird. ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584