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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

der Inanspruchnahme zu unterbrechen. Dabei sollte aber die Verbindung von Ruhezeiten und Bereitschaftsdienst der elfstündigen Ruhezeit des § 5 Abs. 1 ArbZG entsprechen, damit die Arbeitnehmer eine Mindestruhezeit zur Regeneration zwischen zwei Schichtzeiten haben, die von einer Inanspruchnahme frei ist.Fazit:Für den von Ihnen beschriebenen Fall ist die Arbeit am Wochenende zulässig.Die 10 Stunden Arbeitszeit dürfen ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584