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Welche Definition gilt in Bezug auf Ruhezeiten für den Begriff Ausnahmefall. Gibt es eine grobe Richtung was ein Ausnahmefall ist und was kein Ausnahmefall darstellt?

Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen von den ...

Stand: 18.05.2021

Dialog: 43407