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Fragen zur Ruhezeit von Mitarbeitern der Rufbereitschaft eines Aufzugsherstellers

, wenn dies als "abweichende Regelung" im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG im tariflichen Rahmen in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung zugelassen ist. Durch § 7 Abs.2 Ziffer 1 ArbZG besteht die Möglichkeit, die Ruhezeit in Kombination mit Bereitschaftsdiensten zu reduzieren, den Bereitschaftsdienst in die Ruhezeit zu legen und Ruhezeiten und Bereitschaftsdienste durch Zeiten ...

Stand: 07.02.2025

Dialog: 27584