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Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden wieder ausgeglichen wird. Dafür ist keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.Darüber hinaus ist eine Verkürzung der Ruhezeit (nach einer Arbeitszeit = Bereitschaftsdienst = Arbeitsbereitschaft) grundsätzlich nur in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098