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Ist eine Arbeitszeitverlängerung auf über 10 Stunden auf Grund der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit zulässig?

zu betrachten.In der Praxis kann die Einhaltung der 10-Stunden-Arbeitszeitgrenze bei der Zeitumstellung sehr schwierig sein. Hierzu müsste man den genauen Einzellfall und das Schichtmodell kennen. Sofern eine Änderung des Schichtplanes nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, kann die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde auf elf Stunden auch nach §14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausnahmsweise ...

Stand: 29.03.2019

Dialog: 3578