Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist es zulässig, dass ich nach einem Bereitschaftsdienst in einer Klinik nach 7-stündiger Ruhezeit wieder arbeite?

zu einem Ausgleichszeitraum, dieser muss sich aus dem Tarifvertrag ergeben.Da Bereitschaftsdienst gemäß § 2 ArbZG Arbeitszeit ist, endet Ihre Arbeitszeit um 10:00 Uhr. D.h., selbst für den Fall, dass ein Tarifvertrag einschlägig ist und dort die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung um zwei Stunden eröffnet wurde, können Sie Ihre Arbeit frühestens um 19:00 Uhr wieder aufnehmen (hier nach neun Stunden) und nicht um 17:00 ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43098