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Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass wir zur Pause den Bäckereiladen verlassen bzw. uns für die Pause umziehen?

hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."Umkleidezeiten gehören nicht zur Pausenzeit. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29.10.2002 (1 AZR 603/01) muss der Arbeitnehmer frei darüber entscheiden können, wie er die Pausen verbringt.Abschließend weisen wir noch auf § 17 Arbeitsschutzgesetz "Rechte der Beschäftigten" hin. Die Kontaktdaten der zuständigen ...

Stand: 10.01.2024

Dialog: 23947