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Darf der Arbeitgeber bei Arbeitszeiten über neun Stunden eine zusätzliche Pause abziehen?

von den vorgeschriebenen Ruhepausen nur zu bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen (§ 14 ArbZG) .In Ihrem Fall wurde die Arbeitszeit über 9 Stunden verlängert ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12913