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Ist die dreistündige Pause eines Lokführers innerhalb des Triebwagens als Ruhepause zu werten?

Zeit wäre dann Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, für die ein grundsätzlicher Vergütungsanspruch bestehen würde.Zur Frage der Vergütung geleisteter Arbeitszeiten werden im ArbZG keine Regelungen getroffen. Vergütungsangelegenheiten sind arbeitsrechtlicher Natur, die im Rahmen des Arbeitsvertrages oder eines Tarifvertrages zu klären sind.Da § 7 ArbZG abweichende Regelungen ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 6793