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Pausenberechnung bei Dienstreisen

von Beginn und Ende der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf Anordnung des Arbeitgebers unternommenen Wege bzw. Reisen außerhalb der Gemeindegrenzen des Betriebsortes.Die Fahrzeit vom Wohnort zum Betrieb zählt grundsätzlich zur privaten Lebensführung und ist weder Wege- noch Reisezeit (siehe z.B. auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 4441