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Haben Mitarbeiter neben den gesetzlichen Pausen ein Anrecht auf "Getränkepausen"?

- TRGS - ist der Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen.Gemäß § 4 "Ruhepausen" Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist eine Aufsplittung der Pausenzeiten in Blöcken von mindestens 15 Minuten zulässig. Dies dürfte aber der Problematik der Flüssigkeitsaufnahme während der Arbeitszeit/-schicht nicht unbedingt entgegenkommen, da dann eine größere Pause zur Mittagszeit für die Einnahme ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 23591