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Ist eine regelmäßig angesetzte Arbeitszeit von 9,75 Stunden an vier unterschiedlichen Werktagen in der Woche (nicht saison- oder auftragsbedingt) zulässig?

Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...

Stand: 22.07.2020

Dialog: 43223