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Darf der Arbeitgeber die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitszeiten einseitig dem Arbeitnehmer aufgeben?

 zur Arbeitszeitgestaltung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Das wird auch dadurch deutlich, dass die unter § 22 und § 23 ArbZG genannten Bußgeld- und Strafvorschriften sich an den Arbeitgeber richten. Der Arbeitgeber kann seine Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz nur auf Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion schriftlich übertragen, wenn er diese Vorgesetzten oder Führungskräfte wie ein Arbeitgeber ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 12979