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Wie ist bei Mehrfachbeschäftigungen die Sollarbeitszeit zu berechnen?

Ihre Auslegung ist dahingehend richtig, dass die Arbeitszeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen ist. Die Arbeitszeit ist hier jeweils die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.§ 3 ArbZG stellt auf die werktägliche Arbeitszeit ab. Der Werktag beginnt z. B. nicht am Montag um 0:00 Uhr wie der Kalendertag, sondern indivi ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 43543

Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit und Mitbestimmung

. Nr. 20 wörtlich aus: „Im Rahmen der vereinbarten oder üblichen Arbeitszeit kann der Arbeitgeber – kraft seines sog. Direktionsrechts – eine Leistungsbestimmung vornehmen, also grundsätzlich einseitig die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage regeln, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Lage der Ruhepausen festlegen. Regelt der Arbeitgeber z.B. die Lage ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 1349