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Wie werden Einsätze während der Rufbereitschaft bei der Regelarbeitzeit und den Ruhezeiten berücksichtigt?

ist die Rufbereitschaft Ruhezeit und nicht Arbeitszeit (vgl. Ziff. 2). Da es innerhalb der Rufbereitschaft aber zur Arbeitsaufnahme kommen kann, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach Auffassung der Rechtsprechung auch für die Anordnung von Rufbereitschaft. Dies gilt nur für den Rufbereitschaftsplan („wer hat wann Rufbereitschaft“) - der konkrete Abruf aus der Rufbereitschaft löst ...

Stand: 23.11.2024

Dialog: 44043