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Dürfen in einem Rettungsdienst Bereitschaftsschichten bis zu 20 Stunden durchgeführt werden, während derer sich die Beschäftigten in der Dienststelle aufhalten müssen?

Arbeitnehmer erfolgen (vgl. § 7 Abs. 3 ArbZG).Abschließend ist anzumerken, dass Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden im Rettungsdienst nicht (mehr) üblich und zulässig sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Rettungsdienst lässt längere Arbeitszeiten nicht zu. ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 19832